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Externe SIFA

Externe Fachkraft für Arbeits-sicherheit

Gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung – extern, flexibel und verlässlich. Ich unterstütze Unternehmen dabei, die Anforderungen nach DGUV Vorschrift 2 strukturiert, praxistauglich und ohne unnötigen internen Aufwand umzusetzen.

Annika Meier – Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wenn Arbeitsschutz nicht nur auf dem Papier funktionieren soll

Unternehmen müssen eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. In der Praxis fehlt jedoch häufig die Zeit, intern alle Anforderungen im Blick zu behalten oder fachlich sauber umzusetzen.

  • gesetzliche Pflichten müssen erfüllt werden
  • Zuständigkeiten sind intern oft nicht klar geregelt
  • Dokumentation ist vorhanden, aber nicht belastbar
  • Begehungen und Aktualisierungen werden aufgeschoben
  • die Geschäftsführung trägt Verantwortung, hat aber begrenzte Ressourcen

Ziel meiner Unterstützung

Eine sicherheitstechnische Betreuung schaffen, die rechtlich tragfähig, organisatorisch klar und im betrieblichen Alltag tatsächlich umsetzbar ist.

Wobei ich konkret unterstütze

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Externe Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit – abgestimmt auf Unternehmensgröße, Struktur und tatsächlichen Bedarf. Klar, verlässlich und mit festen Ansprechpartnern.

Begehungen & Aktualisierung

Regelmäßige Begehungen, fachliche Einordnung von Auffälligkeiten und strukturierte Weiterentwicklung vorhandener Arbeitsschutzmaßnahmen.

Dokumentation & Struktur

Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen und der nachvollziehbaren Strukturierung arbeitsschutzrelevanter Nachweise.

Kooperation mit Betriebsarzt

Auf Wunsch kann die sicherheitstechnische Betreuung in Zusammenarbeit mit einem kooperierenden Betriebsarzt organisiert werden – für eine koordinierte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung.

Warum externe Betreuung sinnvoll sein kann

  • fachliche Sicherheit bei klar kalkulierbarem Aufwand
  • objektive Einordnung durch externe Perspektive
  • Entlastung der Geschäftsführung und interner Verantwortlicher
  • regelmäßige Betreuung ohne eigenen Personalaufbau
  • strukturierte Aktualisierung statt reaktiver Einzelmaßnahmen
  • praxisnahe Lösungen statt überladener Bürokratie

Typische Anlässe & Einstieg

Typische Anlässe für externe Betreuung

  • fehlende interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Wachstum des Unternehmens
  • Wechsel in Zuständigkeiten oder Verantwortungsbereichen
  • unklare Betreuungssituation im Arbeitsschutz
  • Wunsch nach strukturierter externer Unterstützung

Wie die Zusammenarbeit beginnt

Am Anfang steht immer die Einordnung:

  • Welche Pflichten bestehen konkret?
  • Welche Betreuung ist tatsächlich erforderlich?
  • Was ist vorhanden – und wo besteht Handlungsbedarf?

Wichtiger Hinweis

Die Tätigkeit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt beratend und unterstützend. Die Verantwortung für Entscheidungen und Umsetzung verbleibt beim Unternehmen. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine beauftragte Tätigkeit im jeweils vereinbarten Rahmen.

Nächster Schritt

Externe Betreuung mit Struktur.

Wenn Sie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit suchen oder Ihre aktuelle Betreuungssituation strukturiert einordnen möchten, schildern Sie Ihr Anliegen gerne im ersten Schritt kurz.

Anliegen schildern
Leistungen erfolgen auf Basis einer beauftragten Tätigkeit. Termine nach vorheriger Abstimmung.
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