BGM & Gesundheitsstrategie
Nicht Obstkorb und Rückenschule – sondern Strategie, Struktur und messbare Wirkung. Ich unterstütze Unternehmen dabei, BGM nicht als Pflichtprogramm zu verstehen, sondern als strategisches Führungsinstrument.
Was gesetzlich vorgeschrieben ist – und oft fehlt
- GBpsych gesetzliche Pflicht seit 2013 – aber kaum umgesetzt
- Fehlende Dokumentation gefährdet bei Betriebsprüfungen
- Psychische Erkrankungen sind häufigste AU-Ursache
- Führungskräfte als Schlüsselfaktor für psychische Gesundheit
- BGM ohne GBpsych ist rechtlich unvollständig
Mein Ansatz
Gesunde Mitarbeitende sind kein Zufall. Sie sind das Ergebnis einer bewussten Unternehmensentscheidung – mit klarem Nutzen für Produktivität, Bindung und Arbeitgeberattraktivität.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBpsych)
Gesetzlich vorgeschrieben, in der Praxis häufig nicht vorhanden. Rechtssichere GBpsych-Dokumentationen, die einer Betriebsprüfung standhalten – einschließlich Mitarbeiterbefragung, Auswertung, Maßnahmenableitung und Nachweisführung.
BGM-Konzept & Strategie
Kein Wellness-Programm. BGM ist dann wirksam, wenn es in Führungskultur und Arbeitsorganisation integriert ist – mit Bedarfsanalyse, Maßnahmenplanung, Steuerkreis und Kennzahlensystemen (AU-Quoten, Fluktuation, Präsentismus).
Schulungen & Mitnahme
Ich hole Menschen dort ab, wo sie sind – auch wenn sie erstmal keinen Bock haben. Unterweisungen die verstanden werden, Führungskräfte für psychische Gesundheit sensibilisieren, Widerstände konstruktiv auflösen.
Mitarbeiter-Workshops
Praxisnahe Formate, die im Alltag wirken – keine Motivationsveranstaltungen, sondern konkrete Werkzeuge zu Stressmanagement, Resilienz, Selbst- und Zeitmanagement sowie Umgang mit Veränderungsprozessen.
Für wen dieses Angebot geeignet ist
- Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden
- HR-Abteilungen ohne eigene BGM-Ressourcen
- Betriebe vor Zertifizierungen oder Betriebsprüfungen
- Unternehmen mit hohen AU-Quoten oder Fluktuation
- Geschäftsführer, die Verantwortung ernst nehmen
Was BGM bei mir nicht ist
Kein Obstkorb-Programm. Keine Einmal-Maßnahme. Keine leeren Versprechen. BGM wirkt nur strukturell – als Teil der Unternehmensführung, nicht als Add-on.
§ 5 ArbSchG – Psychische Belastungen sind Pflicht
Nach § 5 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen. Die GBpsych ist keine Kür – sie ist Pflicht. Fehlende Dokumentation kann bei Betriebsprüfungen zum Problem werden.
Rechtssicher. Strukturiert. Wirksam.
Mit der MaxiMind Erstanalyse erhalten Sie eine strukturierte Einordnung des aktuellen Stands – gesetzliche Anforderungen, offene Lücken und konkrete Handlungsempfehlungen. Auf Wunsch als Grundlage für eine laufende Zusammenarbeit.
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